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Therapien UV-Therapien
In unserer Praxis werden sämtliche modernen Verfahren der dermatologischen UV- und Bädertherapie, wie z.B. Phototherapie, Photo-Soletherapie (bei Schuppenflechte und Neurodermitis), systemische PUVA-Therapie (z.B. bei Schuppenflechte, Knötchenflechte, Juckreiz, T-Zell-Lymphomen), Creme-PUVA-Therapie oder auch die KUVA-Therapie (bei Weißfleckenerkrankung) durchgeführt.


UVA/UVB

Die UVA und UVB-Phototherapie kann einzeln oder auch kombiniert zur Behandlung diverser, meist chronischer Hauterkrankungen angewandt werden. Hierzu gehören sowohl pustulöse Hauterkrankungen wie z.B. die Psoriasis (Schuppenflechte) oder auch ekzematöse Erkrankungen wie die Neurodermitis oder Erkrankungen des allergischen Formenkreises.
Bei der Bestrahlung mit UVB handelt es sich um Bestrahlung mit dem kurzwelligen Anteil des UV-Lichtes (Wellenlänge 280-315 nm). Dieser Wellenlängenbereich führt zu einer Herunterregulierung des Immunsystems in der Haut und wirkt insbesondere wachstumshemmend auf Zellen der oberen Hautschichten, was schließlich zu einer Befundbesserung oder auch Abheilung der entzündlichen Hautveränderungen führt. Die UVB-Bestrahlung muß vorsichtig dosiert werden, da eine zu hohe Dosis schnell zu Sonnenbrand führen kann.
Das UVA-Licht dringt bei einer Wellenlänge von 315-400 nm etwas tiefer in die Haut ein und wirkt so insbesondere anti-entzündlich und wachstumshemmend auch auf etwas tiefer in der Haut liegende Entzündungszellen. Auch führt die UVA-Bestrahlung -im Gegensatz zum kurzwelligen UVB- zu einer nachhaltigen Bräunung.
Außer zur Behandlung von entzündlichen Hauterkrankungen kann die UVA und UVB-Phototherapie auch zum sogenannten ‚Hardening‘, also zum ‚Abhärten‘ vor der UV-Strahlung eingesetzt werden. Dies ist unter anderem sinnvoll bei Patienten mit Sonnenallergien. Eine ‚Hardening-Therapie‘ sollte 3-4 Wochen vor dem Sommerurlaub begonnen werden und muß für jeden Patienten individuell vom Hautarzt festgelegt und dosiert werden.

Balneophototherapie

Bei der Balneophototherapie badet der Patient zunächst in einer bis zu 25%igen Salzlösung, danach wir das Salz kurz abgeduscht. Im unmittelbaren Anschluss an das Bad erfolgt eine UVB-311 Lichttherapie.
Aufgrund der antientzündlichen Eigenschaften und der aufquellenden Wirkung des Salzbades können auch ausgeprägte Formen der Psoriasis schnell und effektiv behandelt werden.
PUVA
Der Begriff PUVA steht als Abkürzung für Psoralen plus Ultraviolettlicht des langwelligen Bereichs A. Diese sogenannte "Photochemotherapie" (PUVA-Therapie) stellt eine kombinierte Behandlungsmethode aus einer lichtsensibilisierenden Substanz, dem sogenannten 8-Methoxypsoralen, und langwelligen Ultraviolettstrahlen (UVA) dar. Hierbei ist 8-Methoxypsoralen ist ein Arzneimittel, welches die Haut reagibel für ultraviolette Strahlen bestimmter Wellenlängen macht. So kommt es bei der Bestrahlung mit langwelligem ultraviolettem Licht nach Verabreichung von 8-Methoxypsoralen zu Reaktionen in der Haut, durch die die Zellteilung der Haut gehemmt und die Pigmentbildung angeregt wird. Unter ärztlicher Anleitung und unter Verwendung spezieller Bestrahlungsgeräte für langwelliges UV-Licht können diese Eigenschaften zur Behandlung von krankhaft gesteigerten Zellteilungsvorgängen der Haut sowie von Pigmentmangelzuständen der Haut genutzt werden. Bei der ‘systemischen PUVA-Therapie’ wird der lichtsensibilisierende Wirkstoff 8-Methoxypsoralen 1,5 Stunden vor der UVA-Bestrahlung in Tablettenform eingenommen. Des weiteren kann man den Photosensibilator auch in einer Creme-Grundlage auflösen ("Creme-PUVA") und 1 Stunde vor der UVA-Bestrahlung auf befallene Hautareale auftragen.
Weiterer Verlauf
Die Dosis der UVA-Strahlen legt - für jeden Patienten individuell - stets Ihr Hautarzt fest. Eine Steigerung der Dosis erfolgt frühestens nach 72 Stunden. Nach zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Behandlung muss mindestens ein Tag Pause eingehalten werden, wodurch sich in der Regel folgender Rhythmus ergibt: Montag und Dienstag PUVA-Therapie - Mittwoch PUVA-Pause - Donnerstag und Freitag PUVA-Therapie - Wochenende und Feiertags PUVA-Pause. Bei der externen PUVA-Therapie (PUVA-Creme) kann der Patient nach der Bestrahlung die Reste des Medikamentes durch Abduschen weitgehend entfernen.
Was muss ich beachten?
Die äußerliche bzw. innerliche Anwendung der lichtsensibilisierenden Substanz führt zu einer erheblich verstärkten Reaktion der Haut auf Sonnenlicht. Daraus ergeben sich folgende besonders zu beachtende Verhaltensweisen, die zum größten Teil für alle Formen der PUVA-Therapie gelten:
    Zusätzlicher Schutz unbedeckter Körperpartien durch hochgeschlossene, lichtundurchlässige Kleidung, Tragen eines Hutes und evtl. Handschuhen.
    Der Aufenthalt im Freien, auch im Schatten, soll am Behandlungstag vermieden werden und nur auf den Weg zur Praxis und zurück beschränkt bleiben.
    Haben Sie das Medikament in Tablettenform eingegnommen, so ist ein Lichtschutz für die Augen durch Tragen einer vom Arzt verordneten Sonnenbrille mit Seitenschutz bei Aufenthalt im Freien bis zu 12 Stunden nach der Tabletteneinahme notwendig. Das Tragen dieser Sonnenbrille trifft nur für die Tablettenbehandlung, jedoch nicht für die äußerliche Medikamentenanwendung zu.
    Nach Einnahme von 8-Methoxypsoralen darf sich der Patient 24 Stunden lang nicht direkt der Sonne aussetzen. Auch indirektes Sonnenlicht im Schatten, hinter Fensterglas oder bei bewölktem Himmel sowie Bräunungsbestrahlung muß unbedingt vermieden werden. Nichtbeachten kann zu lebensbedrohlichen Verbrennungen führen.
    Nach äußerlicher Anwendung von 8-Methoxypsoralen bleibt die behandelte Haut etwa 12 Stunden lichtempfindlich. Es darf keine direkte Sonnenbestrahlung erfolgen.
    Eine zusätzliche Einnahme von Medikamenten (Grippetabletten, Antibiotika, Kopfschmerztabletten, Vitamintabletten und Abführmittel) darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.
    Während der Lichtbehandlung ist Alkohol zu meiden.
    Während der Lichtbehandlung sollten keine parfümierten Kosmetika (Parfum, Seifen, Rasierwasser, etc.) auf die Haut aufgetragen werden.
    Während der Lichtbehandlung darf keine Schwangerschaft bestehen. Eine eingetretene Schwangerschaft muß sofort dem Arzt mitgeteilt werden.
    Während der Lichtbehandlung kommen nur hautpflegende Maßnahmen wie Ölbäder und Pflegecremes zur Anwendung. Zusätzliche Behandlungsmethoden werden in Einzelfällen vom behandelten Arzt festgesetzt.
    Vor, während und nach der Lichtbehandlung können weitere Untersuchungen (z.B. UVA-Lichttreppen, Augenärztliche Untersuchung, eventuell Entnahme von Hautproben) notwendig werden.
    Aus organisatorischen Gründen ist auf pünktliche Einnahme beziehungsweise Auftragen des Medikamentes, pünktliches Erscheinen zu den Bestrahlungsterminen und rechtzeitige Abmeldung, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann, zu achten.
Habe ich Nebenwirkungen zu erwarten?
Die PUVA-Therapie ist eine hoch wirksame und nebenwirkungsarme Therapie. Als gelegentlich auftretende Nebenwirkungen sind bekannt:
    Juckreiz
    Übelkeit (nach Tabletteneinnahme). Das Auftreten von Übelkeit kann durch die Einnahme der Tabletten nach einer kleinen Mahlzeit vermieden werden.
    Sonnenbrandähnliche Hautrötungen, besonders an normalerweise nicht lichtexponierten Körperteilen (Brust, Gesäß)
    Sehr selten sind Haarbalgentzündungen, Hautpigmentierungen, Akne, Einblutungen in das Nagelbett sowie Bleichung von Haaren.
    Bei stärkerer Hautrötung oder sogar Blasenbildung sowie bei jeder Änderung des Wohlbefindens ist Kontakt mit den behandelnden Ärzten aufzunehmen.
Vor der ersten PUVA-Behandlung wird Ihr Hautarzt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führen und Ihnen eventuelle offene Fragen gerne beantworten.